CDU-kritisiert die Legalisierung von Cannabis

19. März 2024

CDU-Kreisvorsitzender Dennis Rehbein kritisiert die Legalisierung von Cannabis als verheerendes Signal für den Jugendschutz und als Belastung für die Kommunen.

Die Entscheidung des Bundestages, Cannabis unter bestimmten Einschränkungen zu legalisieren, stößt bei dem CDU-Kreisvorsitzenden Dennis Rehbein auf scharfe Kritik. Angesichts der nachweislichen Auswirkungen von Cannabis auf die Gesundheit junger Menschen zweifelt er stark an der Wirksamkeit des Jugendschutzes im Rahmen dieses Gesetzes. Auch die Machbarkeit, all die im Gesetz vorgeschriebenen Regulierungen zu kontrollieren, scheint aus seiner Sicht unmöglich. Wir halten das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis für den Freizeitgebrauch für fatal und im höchsten Maße verantwortungslos. Mit der Freigabe werden die Sorgen vieler Eltern ignoriert. Die Gefahren werden systematisch ausgeblendet. Zusätzliche Belastungen für Gesellschaft und Staat werden nicht beachtet.

„Allein das Signal, das wir mit der Legalisierung von Cannabis an Kinder und Jugendliche senden, ist verheerend! Wir erlauben eine Droge, die nachweislich bei Menschen unter 25 Jahren zu einer Schädigung des Gehirns führen kann. Wie genau soll damit der Jugendschutz sichergestellt sein? Internationale Studien zeigen, dass durch die Freigabe von Cannabis der Konsum insbesondere unter jungen Menschen erhöht wurde. Einen rechtskonformen Gebrauch durch unsere Ordnungs-, Polizei- und Jugendbehörden flächendeckend garantieren zu können, ist ein Irrglaube!“, betont der Kreisvorsitzende.

Des Weiteren kritisiert Rehbein die Bürokratie und die Unmöglichkeit der effektiven Umsetzung auf kommunaler Ebene: „Die Ampel-Regierung hat mit ihrem neuen Gesetz ein Bürokratiemonster geschaffen, das mehr Schein als Sein ist. Wie soll sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden? Für die Umsetzung der Kontrollen werden vermutlich die kommunalen Gesundheits-, Jugend- und Ordnungsbehörden sowie die jeweiligen Polizeibehörden zuständig sein. Am Ende ist also auf Bundesebene wieder etwas entschieden worden, das wir vor Ort ausbaden müssen! Die Regelungen sind kompliziert und kleinteilig. Die Einhaltung von Schutzzonen um Schulen, Kitas sowie Spielplätze und dass von 7 bis 20 Uhr in den Fußgängerzonen nicht ‚gekifft‘ werden darf, muss dauerhaft kontrolliert werden, wenn wir es mit dem Jugendschutz ernst meinen. Das kann unsere kommunale Ordnungsbehörde gar nicht leisten!“

Abschließend appelliert Rehbein an die Bundesregierung, die langfristigen Auswirkungen dieser Entscheidung im Blick zu behalten und die Belange der Kommunen stärker zu berücksichtigen: „Es ist beschämend, dass die Bundesregierung bei all den Herausforderungen, deren Bewältigung sie in Angriff nehmen müsste, lediglich Einigkeit bei diesem Thema findet. Leider hat sie nicht im Blick, was sie mit der Legalisierung von Cannabis langfristig anrichtet. Und die Kommunen, die das schlechte Gesetz am Ende umsetzen müssen, verliert sie erneut aus dem Blick.“

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